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Was bedeuten nun diese Begriffe Grund- oder Behandlungspflege?
Grundpflege umfasst die Pflegeleistungen, die Einfluss auf die Aktivitäten des tägl. Lebens haben, also z.B. Hilfe beim Aufstehen, Anziehen, Waschen, Frisieren, Bett machen, Essen zubereiten, Wohnung reinigen etc. Sie wird, sofern eine Einstufung in eine Pflegestufe nach SGB XI vorliegt, i.d.R. durch die zuständige Pflegekasse im Rahmen der jeweiligen Höchstsätze je nach Pflegestufe übernommen.
Behandlungspflege wiederum ist medizinische Pflege nach SGB V, die hilft, einen Krankenhausaufenthalt zu vermeiden oder aber die ärztliche Behandlung zu sichern. Sie wird vom zuständigen (Haus-)Arzt verordnet und von der Krankenkasse getragen und umfasst Leistungen wie Blutdruck, Puls, Fieber etc. messen, das An- oder Ablegen von Verbänden, die Gabe von Spritzen, das Stellen oder Verabreichen von Medikamenten, die Blutzuckerkontrolle und vieles mehr. Falls sie verordnet wurde, trägt die Kosten in aller Regel die zuständige Krankenkasse.
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